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   BVerwG, 21.08.1985 - 1 B 11.85   

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https://dejure.org/1985,3376
BVerwG, 21.08.1985 - 1 B 11.85 (https://dejure.org/1985,3376)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1985 - 1 B 11.85 (https://dejure.org/1985,3376)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1985 - 1 B 11.85 (https://dejure.org/1985,3376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Mangelnde grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wegen hinreichender Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage - Voraussetzungen der unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung einer Versammlung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1985 - 1 B 11.85
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, für die verfassungsrechtliche Beurteilung des § 15 Abs. 1 VersG sei bedeutsam, daß durch das Erfordernis der "Unmittelbarkeit" der Gefahr die Eingriffsvoraussetzungen stärker als im allgemeinen Polizeirecht eingeeng würden (BVerfG, Beschluß vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233 und 341/81 -, EuGRZ 1985, 450 ).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1985 - 1 B 11.85
    Er stellt insofern besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts und damit auch strengere Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsgrad in dem Sinne, daß ein zum Eingriff berechtigender Sachverhalt (erst) vorliegt, wenn der Eintritt eines Schadens - hier: bei Durchführung einer Versammlung - fast mit Gewißheit zu erwarten ist (vgl. BVerwGE 45, 51 [BVerwG 26.02.1974 - I C 31/72]).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Der Begriff der "unmittelbaren Gefahr" in § 15 Abs. 1 VersG stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts und damit auch strengere Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsgrad in dem Sinne, dass ein zum Eingriff berechtigender Sachverhalt (erst) vorliegt, wenn der Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit, d.h. "fast mit Gewissheit" zu erwarten ist (vgl. Beschluss vom 21. August 1985 - BVerwG 1 B 11.85 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 6 S. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Diese Voraussetzungen sind enger als diejenigen für Maßnahmen nach der polizeilichen Generalklausel, dies vor allem wegen der Beschränkung der Eingriffsbefugnis auf eine "unmittelbare Gefährdung" (vgl. dazu BVerfGE 69, 315 ; BVerwG, Urteil vom 8. September 1981 - BVerwG 1 C 88.77 - BVerwGE 64, 55 und Beschluß vom 21. August 1985 - BVerwG 1 B 11.85 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 6).
  • BVerwG, 01.10.2008 - 6 B 53.08

    Vorbeugendes Versammlungsverbot über eine Fläche von ca. 80 Quadratkilometer über

    Der Wahrscheinlichkeitsgrad, der auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 VersG zum Einschreiten gegen die Nichtstörer im Rahmen des polizeilichen Notstandes erforderlich ist, liegt nicht unter dem Wahrscheinlichkeitsgrad, der - lägen die Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes nicht vor - für den Eingriff gegen den Störer erforderlich wäre (vgl. Beschluss vom 21. August 1985 - BVerwG 1 B 11.85 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 6 S. 12).
  • OVG Thüringen, 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; nichtöffentliche;

    Nach BVerwG, B. v. 21.8.1985 - BVerwG 1 B 11.85 - Buchholz 402.44 § 15 VersG Nr. 6 stellt der Begriff der unmittelbaren Gefährdung auch strengere Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsgrad des Schadenseintritts in dem Sinne, daß ein zum Einschreiten berechtigender Sachverhalt erst vorliegt, wenn der Eintritt eines Schadens fast mit Gewißheit zu erwarten ist.
  • BVerwG, 05.09.2008 - 6 B 64.08

    Begriff des polizeilichen Notstandes als Voraussetzung für das Einschreiten gegen

    Die Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes sind nicht klärungsbedürftig (vgl. Beschluss vom 21. August 1985 - BVerwG 1 B 11.85 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 6 S. 12).

    Der Wahrscheinlichkeitsgrad, der auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 VersG zum Eingreifen gegen den Nichtstörer im Rahmen des polizeilichen Notstandes erforderlich ist, liegt nicht unter dem Wahrscheinlichkeitsgrad, der - lägen die Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes nicht vor - für den Eingriff gegen den Störer erforderlich wäre (Beschluss vom 21. August 1985 a.a.O. S. 12).

  • VG Hamburg, 25.02.2022 - 3 K 1611/18

    Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch

    Auf diese Frage kommt es vorliegend allerdings nicht an, da auch die Inanspruchnahme einer Versammlung als Nichtstörer zunächst voraussetzt, dass bei der Durchführung dieser Versammlung eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.8.1985, 1 B 11.85, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - 1 N 86.06

    Versammlungsrecht: Verbot einer öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen;

    Zu verlangen ist jedenfalls eine hohe Wahrscheinlichkeit (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O.), wenn nicht ein Schadenseintritt "fast mit Gewissheit" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. August 1985 - 1 B 11.85 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 6, zitiert nach Juris, Rn. 4), dass es bei Abhaltung der Versammlung zu von Amts wegen strafrechtlich zu verfolgenden Meinungsäußerungsdelikten kommen wird.
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